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29.07.10 00:00 Alter: 40 days
Kein Versicherungsschutz bei Unfallflucht
Autofahrer, die Unfallflucht begehen, riskieren den Versicherungsschutz.
Entsprechend hat das Saarländischen Oberlandesgerichts entschieden. Im verhandelten Fall wurde nur das Fahrzeug des Unfallflüchtigen und eine Mauer beschädigt, Dritte kamen nicht zu Schaden.